Neue Selbständige entsprechend des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG), die im Zeitraum 1.2.2022 bis 31.12.2022 durchgehend in der Krankenversicherung pflichtversichert waren, haben Anspruch auf einen Energiekostenzuschuss, sofern die endgültige oder vorläufige monatliche Beitragsgrundlage für den Monat Dezember 2022 die Höchstbeitragsgrundlage (€ 6.615,00) nicht erreicht.
Die Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen erfolgt zum 1.9.2023. Nachträgliche Sachverhaltsänderungen haben keinen Einfluss auf den Anspruch.
Der Energiekostenzuschuss ist eine Beitragsgutschrift in Höhe von € 410,00 und wird im Rahmen der Beitragsvorschreibung für das vierte Quartal 2023 auf dem Beitragskonto der versicherten Person gutgeschrieben.
Stand: 29. August 2023
Bild: photocrew - stock.adobe.com
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die
vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen
stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine
persönliche Beratung zur Verfügung.
Über uns Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater mit Kanzleien in Tulln, St. Pölten und Krems. Sie haben Fragen zu einem Thema? Nutzen Sie unser online Kontaktformular. Wir sind gerne für Sie da.
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehr
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.